Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung entscheidet die TK über die Zulassung als Experte/
Ein/e Experte/
Im Interesse der einfacheren Darstellung haben wir hier auf die genderneutrale Schreibweise verzichtet.
Ein/e Experte/Expertin muss sich vor seiner/ihrer Ausbildung zum Experten bzw. zur Expertin für ein Modul entscheiden. Erst nach abgeschlossener Ausbildung besteht die Möglichkeit, sich als Experte/Expertin für weitere Module auszubilden.
Der/die Bewerber/-in hat an einer swissdance Prüfung im entsprechenden Fach bei 3 verschiedenen Experten und Expertinnen mit jeweils verschiedenen Kandidaten/Kandidatinnen zu hospitieren (als Gast zuzuhören). Zusätzlich soll er für den Rest des Tages bei anderen Prüfungen hospitieren und die Abläufe vergleichen.
Am Ende ist ein schriftlicher Bericht mit Darstellung des Prüfungsablaufs, Bewertungskriterien und persönlichen Beobachtungen der Technischen Kommission zuzustellen.
Beim nächsten Prüfungstermin darf der/die Bewerber/-in unter Beobachtung des/der Modulverantwortlichen oder einer Stellvertretung eine Prüfung abnehmen. Die Entschädigung als Experte bzw. Expertin geht nur an den Modulverantwortlichen bzw. dessen Stellvertreter/-in.
Der/die Modulverantwortliche bzw. dessen Stellvertreter/
Ausgefülltes Formular einsenden an das Ressort Experten und Expertinnen.
Das Bewerbungsformular und weitere Informationen wie Ausbildungsordnung, etc. stehen unter Downloads bereit.