Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung entscheidet die TK über die Zulassung als Experte swissdance.
Ein Experte swissdance ist verpflichtet, sich an den regemässig stattfindenden Seminaren von swissdance weiterzubilden.
Ein Experte muss sich vor seiner Ausbildung zum Experten für ein Modul entscheiden. Erst nach abgeschlossener Ausbildung besteht die Möglichkeit, sich als Experte für weitere Module auszubilden.
Der Bewerber hat an einer swissdance Prüfung im entsprechenden Fach bei 3 verschiedenen Experten mit jeweils verschiedenen Kandidaten zu hospitieren (als Gast zuzuhören). Zusätzlich soll er für den Rest des Tages bei anderen Prüfungen hospitieren und die Abläufe vergleichen.
Am Ende ist ein schriftlicher Bericht mit Darstellung des Prüfungsablaufs, Bewertungskriterien und persönlichen Beobachtungen der Technischen Kommission zuzustellen.
Beim nächsten Prüfungstermin darf der Bewerber unter Beobachtung des Modulverantwortlichen oder einer Stellvertretung eine Prüfung abnehmen. Die Entschädigung als Experte geht nur an den Modulverantwortlichen bzw. dessen Stellvertreter.
Der Modulverantwortliche bzw. dessen Stellvertreter bespricht das ausgefüllte Formular Prüfungsbeobachtung für angehende Experten mit dem Kandidaten. Die TK erhält das Original, der Bewerber die Kopie.
Ausgefülltes Formular einsenden an das Ressort Experten.
Das Bewerbungsformular und weitere Informationen wie Ausbildungsordnung, etc. stehen unter Downloads bereit.