Formation en allemand

Ausbildung zum/zur Experten/Expertin swissdance

Experten swissdance erteilen Unterricht für die Tanzlehrer-Ausbildung und sind Prüfungsexperten an den Modul-Prüfungen. Jedes Tanzmodul hat eigene für die jeweilige Fachrichtung spezialisierte Experten.


Vorausgesetzt werden die Ausbildung zum dipl. Spezialisten/in swissdance im entsprechenden Tanzmodul oder eine gleichwertige Ausbildung und das Studium der modulspezifischen Unterlagen für die Prüfungsabnahme.

Allgemeine Informationen

Vorbildung

  • Erfolgreich abgeschlossene Spezialisten Ausbildung (wenn für das entsprechende Modul vorhanden)
    Für Module ohne Spezialisten Ausbildung ist ein erneutes Ablegen der Modulprüfung mit Beurteilung im Hinblick auf die künftige Expertentätigkeit nötig.
  • Studium der entsprechenden Ausbildung
  • Studium der entsprechenden Kapitel im Experten Ausbildungsordner

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung entscheidet die TK über die Zulassung als Experte swissdance.

Weiterbildung

Ein Experte swissdance ist verpflichtet, sich an den regemässig stattfindenden Seminaren von swissdance weiterzubilden.

Übersicht

Experten Ausbildung Übersicht

Vorgehen

Hospitation (nur für neue Experten)

Ein Experte muss sich vor seiner Ausbildung zum Experten für ein Modul entscheiden. Erst nach abgeschlossener Ausbildung besteht die Möglichkeit, sich als Experte für weitere Module auszubilden.

Der Bewerber hat an einer swissdance Prüfung im entsprechenden Fach bei 3 verschiedenen Experten mit jeweils verschiedenen Kandidaten zu hospitieren (als Gast zuzuhören). Zusätzlich soll er für den Rest des Tages bei anderen Prüfungen hospitieren und die Abläufe vergleichen.

Am Ende ist ein schriftlicher Bericht mit Darstellung des Prüfungsablaufs, Bewertungskriterien und persönlichen Beobachtungen der Technischen Kommission zuzustellen.

Prüfungsabnahme unter Beobachtung (nur einmal je Modulgruppe)

  • Latin, Standard
  • Social und Führung, Salsa, Tango, Swing
  • Körperbewegung

Beim nächsten Prüfungstermin darf der Bewerber unter Beobachtung des Modul­verantwortlichen oder einer Stellvertretung eine Prüfung abnehmen. Die Entschädigung als Experte geht nur an den Modul­verantwortlichen bzw. dessen Stellvertreter.

Der Modul­verantwortliche bzw. dessen Stellvertreter bespricht das ausgefüllte Formular Prüfungsbeobachtung für angehende Experten mit dem Kandidaten. Die TK erhält das Original, der Bewerber die Kopie.

Bewerbung

Ausgefülltes Formular einsenden an das Ressort Experten.

Das Bewerbungsformular und weitere Informationen wie Ausbildungsordnung, etc. stehen unter Downloads bereit.