Nach Absolvierung des Eintrittstests entscheiden die Testexperten bzw. Testexpertinnen, ob der/die Kandidat/-in zur Ausbildung zugelassen wird.
Vor Ausbildungsbeginn muss der „Ausbildungsvertrag zum/zur Kinder- und Jugendtanzlehrer/-in“ unterschrieben werden. Mit dem Abschluss des Vertrages wird die Rate für das erste Semester fällig.
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Bewerbung zur Kinder- und Jugendtanzlehrer/-innen Ausbildung(pdf-Formular)
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swissdance STAR Figurenkatalog23. Juni 2015
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Verhaltenskodex Prävention(pdf-File)
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Ausbildungskonzept Kinder- und Jugendtanzlehrer/-innen14. Jan. 2024
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Ausbildungsordnung Kinder- und Jugendtanzlehrer/-innen30. Januar 2024
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Ausbildungsvertrag Kinder- und Jugendtanzlehrer/-innen(pdf-Formular)
Der/die Kandidat/-in erhält nach bestandenem Aufnahmeverfahren zur Ausbildung resp. Weiterbildung den Zeitplan der Pflichtseminare und Prüfungen, zu welchen er/sie automatisch angemeldet ist.
Nach erfolgreichem Abschluss hat der Ausbildungsschüler bzw. die Ausbildungsschülerin das Recht, sich diplomierter Kinder- und Jugendtanzlehrer bzw. diplomierte Kinder- und Jugendtanzlehrerin swissdance zu nennen.
Das swissdance Diplom wird am Tanzlehrer-Kongress feierlich übergeben.