Aus- oder Weiterbildung zum/zur diplomierten Kinder- und Jugendtanzlehrer/-in swissdance

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Vor der Ausbildung

Nach Absolvierung des Eintrittstests entscheiden die Testexperten bzw. Testexpertinnen, ob der/die Kandidat/-in zur Ausbildung zugelassen wird.

Vor Ausbildungsbeginn muss der „Ausbildungsvertrag zum/zur Kinder- und Jugendtanzlehrer/-in“ unterschrieben werden. Mit dem Abschluss des Vertrages wird die Rate für das erste Semester fällig.
 

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Bewerbung zur Kinder- und Jugendtanzlehrer/-innen Ausbildung

(pdf-Formular)

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swissdance STAR Figurenkatalog

23. Juni 2015

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Verhaltenskodex Prävention

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Ausbildungskonzept Kinder- und Jugendtanzlehrer/-innen

14. Jan. 2024

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Ausbildungsordnung Kinder- und Jugendtanzlehrer/-innen

30. Januar 2024

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Ausbildungsvertrag Kinder- und Jugendtanzlehrer/-innen

(pdf-Formular)

Während der Ausbildung

Der/die Kandidat/-in erhält nach bestandenem Aufnahmeverfahren zur Ausbildung resp. Weiterbildung den Zeitplan der Pflichtseminare und Prüfungen, zu welchen er/sie automatisch angemeldet ist.
 

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Prüfungsordnung Kinder- und Jugendtanzlehrer/-innen

30. Januar 2024

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Antrag Dispensationen für Pflichtseminare

(Formular)

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Bestätigung Assistenzen

(Formular)

Abschluss der Ausbildung

Nach erfolgreichem Abschluss hat der Ausbildungsschüler bzw. die Ausbildungsschülerin das Recht, sich diplomierter Kinder- und Jugendtanzlehrer bzw. diplomierte Kinder- und Jugendtanz­lehrerin swissdance zu nennen.

Das swissdance Diplom wird am Tanzlehrer-Kongress feierlich übergeben.